Hier finden Eltern Rat zur Inklusion
Regionale Beratung- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) für Oldenburg
Leiterin Insa Brockmann
Birkenweg 5, 26129 Wechloy- Oldenburg
Tel.Nr.: 0441- 20 54 61 32 oder 0172- 67 97 53 8
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Inklusion
Die UN-Konvention ‚Über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘ (Inkrafttreten 2008) beschäftigt sich mit der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen an allen gesellschaftlichen Prozessen, im Artikel 24 ist die inklusive Bildung Thema.
Der Stand der Umsetzung von Inklusion an Schulen ist in den Bundesländern verschieden. Für Niedersachsen findet sich die wesentliche rechtliche Grundlage im veränderten Niedersächsischen Schulgesetz, hier im §4. Dort heißt es
(1) 1Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. 2Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).
(2) 1In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. 2Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. 3Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.
Die Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung werden von uns sowohl am Schulstandort Borchersweg, als auch extern erfüllt, indem dort Unterstützungsangebote installiert werden.
Der Gesetzgeber hat den Schulträgern und dem Schulen eine Übergangsfrist gewährt, doch bis 2018 muss jede Schule inklusiv sein.
Inklusion an Oldenburger Schulen
Die Stadt Oldenburg als primärer Schulträger auch der Schule Borchersweg hat sich 2012 auf den inklusiven Weg gemacht. In Kooperation mit der Universität Oldenburg arbeitet die AG Inklusion an Oldenburger Schulen intensiv zur Thematik (siehe http://www.oldenburg.de/inklusion ). Auch die Schule Borchersweg ist eine der Akteure. Wir wollen mitgestalten. Z.B. hat die Schule Borchersweg maßgeblich an den baulichen und sächlichen Standards („Inklusionsräume“) bei den sogenannten inklusionsfitten Schulen und den Standards zur Schülerbeförderung mitgewirkt.
Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Beteiligten eine gleichberechtigte, barriere- und diskriminierungsfreie Teilhabe und aktive Beteiligung an ihren Angeboten der Bildung, Kultur und Mitbestimmung.
In inklusiven oder integrativen Kontexten unterstützt die Schule Borchersweg Schulen und Schüler mittels unterschiedlichen Unterstützungsangebote:
- Mobiler Dienst Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
-
Mobiler Dienst Schwerpunkt Sehen
-
Beratungsangebot Autismus innerhalb des MD KME
-
Erfüllung von schülerbezogenen Stundenzuweisungen („Rucksackstunden“)
-
Erfüllung der sonderpädagogischen Grundversorgung
- personelle Ausstattung von Integrationsklassen
Neben der schul- oder schülerbezogenen Unterstützung begleitet die Schule Borchersweg inklusive Prozesse durch
-
Teilnahme an Dienstbesprechungen allgemeiner Schulen zu Themen aus dem Kontext Inklusion
-
Teilnahme an Arbeitskreisen und Dienstbesprechungen auf Ebenen von Funktionsstelleninhabern
-
Beratung der Schulträger z.B. hinsichtlich der räumlichen und sächlichen Ausstattung
Inklusion im Haus
ALLE öffentlichen Schulen sind inklusive Schulen, heißt es sinngemäß im NSchG. Insofern ist auch die Schule Borchersweg eine inklusive Schule. Zwar werden hier am Schulstandort (noch) keine Schüler_innen OHNE einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung beschult, doch neben dem Bedarf an Unterstützung im Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung fördern wir ALLE anderen Unterstützungsbedarfe. Hier müssen auch wir uns an einer Definition von Inklusion messen lassen: Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Beteiligten eine gleichberechtigte, barriere- und diskriminierungsfreie Teilhabe und aktive Beteiligung an ihren Angeboten der Bildung, Kultur und Mitbestimmung.
Wir sind überzeugt davon, dass uns dies gut gelingt.