Der Borchersweg ist ein Offenes Haus - eigentlich!
Die Landesregierung hat für alle allgemeinbildenden Schulen - als Förderschule gehören wir dazu - ein weitreichendes Betretungverbot für externe Personen erlassen. Alle Personen, die nicht regelmäßig in Schule arbeiten und diese nur als Besucher betreten, gilt folgende Regelung:
- beim Betreten des Gebäudes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Weiterführung der bestehenden Regelung)
- Besucher müssen den Nachweis eines aktuellen (negativen) Corona-Tests vorweisen können (Neu)
- es muss sich mindestens um einen Schnelltest handeln, der von einem "medizinisch geschulten Personal" abgenommen wurde.
- Ein Laientest/ Selbsttest/ "Popeltest" ist nicht ausreichend
- Bei "Personal aus dem Handwerk, Reinigungspersonal und Küchenpersonal" ist die Durchführung von Laientest zweimal in der Woche ausreichend (ganz neu)
- Als Besucher zählen beispielsweise:
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- weitere Angehörige von Schüler_Innen und/ oder Mitarbeitenden
- Lieferanten
- die Aufzählung ist nicht abschließend
Bitte melden Sie sich unbedingt im Vorfeld ihres Besuches bei Ihrem Ansprechpartner am Borchersweg (Hausmeisterei, Klassenlehrkräfte, Schulleitung) an, um offene Fragen zu klären.